Berechnung der Mitgliederbeiträge für den SVFB

Grundsatz

Die effektiv selbständig oder in leitender Funktion tätigen Einzelmitglieder einer Standesorganisation werden zur Berechnung mit dem Faktor 1 herangezogen.

Reduzierter Faktor

Mit dem Faktor 0.3 werden Einzelmitglieder multipliziert, die ihren Beruf als Angestelle ausüben oder als Lehrpersonen oder Assistenten tätig sind.

Besonderes

Mitglieder von Verbänden, die zwingend (statutengemäss) Mitglied bei einem anderen, dem SVFB angeschlossenen Verband sind, werden mit dem Faktor 0.3 erfasst. Eine Kumulation der Reduktionsfaktoren wird nicht vorgenommen.

Für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden:

  • Kollektivmitglieder, sofern sie durch Einzelmitgliedschaften abgedeckt sind;
  • Einzelmitglieder im Ruhestand;
  • Im Ausland tätige Mitglieder;
  • Ehrenmitglieder;
  • Gast- und Freimitglieder;
  • Studenten. 
 

 

Beitragsschlüssel SVFB

Anzahl Mitglieder   Mitgliederbeitrag
1-1'000 Fr.   5'700.–
1'000-5'000 Fr.   9'600.–
5'000-10'000 Fr. 15'600.–
ab 10'000 Fr. 23'700.–
Beobachter Fr.   2'500.–
     

Feinabstufung der Mitgliederbeiträge VFB von Verbänden
mit weniger als 1'000 Mitgliedern

Anzahl Mitglieder   Beitrag
1-100 Fr. 2'850.– (3/6 des Mindestbeitrages)
100-300 Fr. 3'800.– (4/6 des Mindestbeitrages)
300-500 Fr. 4'750.– (5/6 des Mindestbeitrages)
ab 500 Fr. 5'700.– (Mindestbeitrag)
 

Organisationen, die im Vorstand vertreten sind, sind von der Feinabstufung ausgeschlossen und bezahlen den Mindestbeitrag von Fr. 5'700.–.