Berechnung der Mitgliederbeiträge
Berechnung der Mitgliederbeiträge für den SVFB
Grundsatz
Die effektiv selbständig oder in leitender Funktion tätigen Einzelmitglieder einer Standesorganisation werden zur Berechnung mit dem Faktor 1 herangezogen.
Reduzierter Faktor
Mit dem Faktor 0.3 werden Einzelmitglieder multipliziert, die ihren Beruf als Angestelle ausüben oder als Lehrpersonen oder Assistenten tätig sind.
Besonderes
Mitglieder von Verbänden, die zwingend (statutengemäss) Mitglied bei einem anderen, dem SVFB angeschlossenen Verband sind, werden mit dem Faktor 0.3 erfasst. Eine Kumulation der Reduktionsfaktoren wird nicht vorgenommen.
Für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden:
- Kollektivmitglieder, sofern sie durch Einzelmitgliedschaften abgedeckt sind;
- Einzelmitglieder im Ruhestand;
- Im Ausland tätige Mitglieder;
- Ehrenmitglieder;
- Gast- und Freimitglieder;
- Studenten.
Beitragsschlüssel SVFB |
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Anzahl Mitglieder | Mitgliederbeitrag | |
1-1'000 | Fr. | 5'700.– |
1'000-5'000 | Fr. | 9'600.– |
5'000-10'000 | Fr. | 15'600.– |
ab 10'000 | Fr. | 23'700.– |
Beobachter | Fr. | 2'500.– |
Feinabstufung der Mitgliederbeiträge VFB von Verbänden
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Anzahl Mitglieder | Beitrag | |
1-100 | Fr. | 2'850.– (3/6 des Mindestbeitrages) |
100-300 | Fr. | 3'800.– (4/6 des Mindestbeitrages) |
300-500 | Fr. | 4'750.– (5/6 des Mindestbeitrages) |
ab 500 | Fr. | 5'700.– (Mindestbeitrag) |
Organisationen, die im Vorstand vertreten sind, sind von der Feinabstufung ausgeschlossen und bezahlen den Mindestbeitrag von Fr. 5'700.–.