Medienmitteilung vom 2.11.2023

Freie Berufe verlangen weniger Bürokratie

Die Ergebnisse der neuen BASS-Studie sind brisant: Über die Hälfte der Erwerbstätigen in den freien Berufen wie Ärzte, Architekten, Physiotherapeuten, Notare, Ingenieure und Vermögensverwalter leiden unter administrativen Aufgaben, die der Staat ihnen aufgedrückt. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS hat im Auftrag des Schweizerischen Verbandes der freien Berufe (SVFB) bei fast 100 Firmen diese Belastung in den freien Berufen quantifiziert: Betroffene wenden heute schon bis zu einem ganzen Tag pro Arbeitswoche nur für solche Tätigkeiten auf. Jetzt fordert der Verband einen Bürokratieabbau.

Die Belastung durch administrative Auflagen in den freien Berufen nehmen Betroffenen durchwegs als stark bis sehr stark wahr. Dazu stellen sie auch steigende branchenspezifische administrative Belastungen fest. Diese sind durch behördliche Auflagen und Reglementierungen bedingt.

 

Inhaltlich stehen je nach Bereich der freien Berufe unterschiedliche branchenspezifischen Belastungen im Vordergrund:

  • Befragte aus dem Bereich Gesundheit und Soziales gaben vor allem den administrativen Verkehr mit Krankenversicherungen (Nachfragen, Rückweisungen von Rechnungen etc.) sowie den Aufwand im Zusammenhang mit Gesuchen und Berichten für Kostengutsprachen als wichtigste zusätzliche Administrative an.
  • Notarinnen und Notare erachten Auflagen im Umgang mit elektronischen Kundendaten, im Speziellen etwa für die Rechnungsstellung sowie die Einhaltung der Anforderungen von behördlichen Kontrollen, als konkretes Problem.
  • Bei Vermögensverwaltern und Privatbanken sind es die neuen Pflichten zur Überwachung von Kundinnen und Kunden nach den neuen Regeln des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG, welche zusätzlichen Aufwand verursachen.
  • Für Architekten und Ingenieure schliesslich ist der Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen sowie der Planungsaufwand für Baubewilligungsverfahren gestiegen.

 

Schaden für Wettbewerbsfähigkeit und Volkswirtschaft

Durch Auflagen und Reglementierungen verursachter Aufwand verringert die Zeit, die für die fachliche Arbeit der Berufsleute zur Verfügung steht – im Gesundheitswesen etwa für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Oder bei Vermögensverwaltern für die Portfolioverwaltung für Kundinnen und Kunden. Abgesehen von Ineffizienz und sinkender Qualität, verstärken die Auflagen auch den Fachkräftemangel. Viele Firmen im Bereich der freien Berufe sind zudem KMUs und als Kleinbetriebe überdurchschnittlich von der Problematik betroffen. Ständerat Pirmin Bischof, Präsident des SVFB sagt: „Die freien Berufe fordern weniger Bürokratie, selbst dort, wo die Kosten für diese administrativen Aufgaben an die Kundschaft weiterverrechnet werden können.“ Der Bundesrat hat auf Drängen des Parlamentes einen Vorschlag aufgelegt, die der zunehmenden Regulierung entgegenwirken soll. Der Verband der freien Berufe unterstützt die Forderungen und somit auch das neue Unternehmensentlastungsgesetz (22.082).

Download Studie
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Für Rückfragen
Dr. Pirmin Bischof, Präsident SVFB, Ständerat (+41 79 656 54 20)
Marco Taddei, Sekretär SVFB (+41 79 776 80 67)

 

 

 

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen. In den Einzelverbänden sind 120'000 Mitglieder organisiert.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASPV), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSP) und die Zahnärztegesellschaft, die Physiotherapeuten (PhysioSuisse), die Logopäden (K/SBL), die Radiologen (SVMTRA) sowie die Fédération des Entreprises Romandes Genève und SwissEngineering.

info@freieberufe.ch
www.freieberufe.ch

 

 

Medienmitteilung vom 12.10.2022

Verband fordert: Mehr Frauen in den freien Berufen
Hindernisse für berufstätige Frauen müssen beseitigt werden

In der Schweiz üben rund 10 Prozent der Arbeitstätigen einen freien Beruf aus. Die freiberuflich Tätigen generieren eine hohe Wertschöpfung und bilden damit einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor in der Schweiz.

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 120‘000 Mitgliedern, vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe dieser Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Die freien Berufe bieten Frauen wichtige Beschäftigungsfelder. Eine vom SVFB in Auftrag gegebene Studie hat nun ein überraschendes Ergebnis ergeben: Jede dritte hochqualifizierte Frau, die derzeit in Teilzeit beschäftigt ist, würde gerne mehr arbeiten, tut es aber nicht, weil die Rahmenbedingungen dazu nicht erfüllt sind. Das Potenzial hochqualifizierter Frauen in den freien Berufen wird somit nicht ausgeschöpft. Eine bessere Integration der Frauen würde zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels beitragen und den freien Berufen einen Mehrwert in Bezug auf Vielfalt, Image und Unternehmenskultur bringen.

Aufgrund dieses Befunds hat der SVFB die Resolution «Potenzial von hochqualifizierten Frauen in den freien Berufen besser ausschöpfen!» angenommen. Der SVFB schlägt zehn konkrete Massnahmen vor, die dazu beitragen, dass Frauen in einen freien Beruf einsteigen und sich dort halten können:

Rahmenbedingungen

  • Formulierung expliziter und messbarer Ziele, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen
  • Unterstützung bei der Schaffung von Kinderkrippen und besserer Zugang zu familienergänzenden Betreuungseinrichtungen
  • Einhaltung der Lohngleichheit
  • Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache

Flexibles Arbeiten

  • Möglichkeit, auf allen Ebenen von flexiblen Arbeitszeiten zu profitieren, von zu Hause aus arbeiten können (Telearbeit) und des Jobsharing (Job/-sharing)
  • Förderung von Teilzeitarbeit auf allen Stufen
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub über dem gesetzlichen Minimum

Rekrutierung

  • Gemischtes Team bei Einstellungsgesprächen

Karriereentwicklung, Weiterbildung

  • Verstärkte berufliche Wiedereingliederung nach langer Abwesenheit (Mutterschaft)
  • Weiterbildung fördern und berufliche Netzwerke aufbauen

Für Rückfragen:

Dr. Pirmin Bischof, Präsident SVFB (+41 79 656 54 20)
Marco Taddei, Sekretär SVFB (+41 79 776 80 67) 

 

 

 

Medienmitteilung vom 16.11.2021

Jede dritte hochqualifizierte Frau möchte mehr arbeiten

Die Ergebnisse der neuen Sotomo-Studie sind brisant: Über die Hälfte der Erwerbstätigen in den freien Berufen wie Ärzte, Architekten, Physiotherapeuten, Notare, Ingenieure und Vermögensverwalter sind Frauen. Dennoch arbeiten hochqualifizierte Frauen deutlich weniger als Männer. Das Forschungsinstitut Sotomo hat im Auftrag des Schweizerischen Verbandes der Freien Berufe (SVFB) bei fast 6000 Frauen und Männern der freien Berufe nachgefragt, ob es am Geld liegt. Der Befund: Frauen fehlt es nach der Familiengründung an Unterstützung – von ihren Partnern, von den Unternehmen, aber auch vom Staat.

Bern, 16. November 2021 – Der Unterschied zwischen teilzeitarbeitenden Männern und Frauen ist frappant. Männer arbeiten weniger, weil sie mehr Freizeit und Erholung wollen. Frauen begründen ihre Teilzeitarbeit mit familiären Pflichten und ungünstigen Rahmenbedingungen. Dazu gehören: Fehlende Unterstützung durch den Lebenspartner, der sein Pensum nicht reduziert. Fehlende Unterstützung durch den Staat, der keine erschwingliche Kinderbetreuung anbietet. Und fehlende Unterstützung durch den Arbeitgeber, der zu wenig fördert. «Die repräsentative Umfrage zeigt klar: Hochqualifizierte Frauen in den freien Berufen brauchen bessere Rahmenbedingungen», so Pirmin Bischof, Ständerat und Präsident des SFVB, am Tag der freien Berufe. Deshalb stellt der SFVB drei Forderungen.

Finanzierbare Kinderbetreuung, flexiblere Arbeitszeiten und Einsitz in die Fachkräftegremien Der Staat kann mit einer breit zugänglichen und finanzierbaren Kinderbetreuung und der Sicherstellung von flexiblen Arbeitsmodellen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Weil der Fachkräftemangel bei den freien Berufen gross und eine Lösung dringlich ist, fordern die freien Berufe auch, in den Gremien der Fachkräfteinitiative des Bundes vertreten zu sein. Die Wirtschaft muss ihrerseits hochqualifizierten Frauen mit Kindern deutlich flexiblere Arbeitszeiten anbieten.

Die Umfrage zeigt auch, dass sich in der jüngsten Altersgruppe der Beschäftigungsgrad zwischen Mann und Frau nur minimal unterscheidet. Mit der Familiengründung öffnet sich die Schere und bleibt bis zur Pensionierung bestehen. Traditionelle Rollenbilder können aber nur bedingt durch den Staat verändert werden. «Es muss», betont Pirmin Bischof, «für beide Elternteile möglich und attraktiv sein, flexibel zu arbeiten».

 

Auskunftspersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor (079 776 80 67)

 

 

 

Medienmitteilung vom 16.04.2020

Endlich eine Corona-Entschädigung und Aufhebung des Berufsverbotes!

Selbständige sind erleichtert, Fragen bleiben

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) ist erleichtert über zwei wichtige Entscheide des Bundesrates. Einerseits sind endlich auch Selbständigerwerbende berechtigt, eine Erwerbsausfallentschädigung gemäss EO zu erhalten, wenn sie Corona-Einbussen erlitten haben. Damit wird die bisherige krasse Diskriminierung der Selbständigerwerbenden, die über keine Aktiengesellschaft oder GmbH verfügen, beseitigt. Ebenso wichtig ist, dass der Bundesrat heute beschlossen hat, das eigentliche Berufsverbot für eine ganze Reihe von Gesundheitsberufen aufzuheben. So dürfen Physiotherapeuten, Ärztinnen, Chiropraktoren, Zahn- und Tierärztinnen, Osteopathen, Psychologinnen, usw. ab dem 27. April 2020 wieder ihre normale Berufstätigkeit ausüben. Sie sind nicht mehr auf eigentliche Notfälle beschränkt. Für viele Gesundheitsberufe war diese Einschränkung existenzbedrohend, da zum Teil bis zu 90% der Umsätze weggebrochen sind, obwohl die Nachfrage seitens Patientinnen und Patienten da gewesen wäre. Unklar ist momentan noch, wie weit die untere Einkommenslimite von CHF 10‘000.- und die obere von CHF 90‘000.- Härtefälle kreieren wird. Der Verband ist daran, dies abzuklären und allfällige Korrekturen vorzuschlagen. Insgesamt ist der Verband erleichtert über die Entscheide des Bundesrates und dankt diesem dafür, dass es nun doch noch gelungen ist, tausende von Existenzbedrohungen abzuwenden.

 

Auskunftspersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor (079 776 80 67)

 

 

Medienmitteilung vom 08.04.2020

Verband enttäuscht über Nichtentscheid des Bundesrates

Entschädigung für zehntausende Selbständige ist dringlich!

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) fordert dringlich, dass nun endlich die „echten“ Selbständigerwerbenden, die keine AG oder GmbH haben, nicht weiter diskriminiert werden. Ebenso sind alle Gesundheitsberufe, die der Bundesrat mit einem eigentlichen Berufsverbot belegt hat, gleichberechtigt in die COVID-Ersatzentschädigung einzubeziehen. Zudem sind die Maximalsätze der COVID-Erwerbsausfallentschädigung zu erhöhen, um drohende Konkurse zu vermeiden.

 

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) begrüsst es, dass der Bundesrat in einem ersten Schritt den Corona-Erwerbsersatz rasch und unbürokratisch auf Teile der Selbständigerwerbenden ausgedehnt hat. Der Verband ist aber sehr enttäuscht, dass der Bundesrat nach wie vor die „echten“ Selbständigerwerbenden ausklammert. Mit dem heutigen Stand der COVID-Verordnungen sind nämlich normale Selbständigerwerbende gegenüber denjenigen Berufstätigen, die die genau gleiche Tätigkeit über eine eigene AG oder GmbH erbringen, stark benachteiligt. Sie haben kein Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung, erhalten keine Entschädigung für mitarbeitende Ehepartner und ihr Erwerbsersatz ist in der Höhe und Dauer eingeschränkt. Der Verband ersucht den Bundesrat dringlich, diese Ungleichbehandlung durch eine schnelle Massnahme zu beheben, um weitere Verschärfungen für diese Kleinstunternehmen und drohende Konkurse zu vermeiden. Für den Verband kommen beispielsweise eine Auszahlung von Pauschalen oder Krediten, die allenfalls nach einer Überprüfung erlassen werden könnten, in Frage. Der Verband ist erfreut darüber, dass sowohl die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK), als auch die Kommission für soziale Gerechtigkeit und Gesundheit (SGK) des Ständerates in ihren Entscheiden von gestern und vorgestern eine gleichlautende Forderung an den Bundesrat erhoben haben.

 

Eindrücklich weist der Verband zudem auf die Gruppe von direktbetroffenen Selbständigen aus dem Gesundheitssektor hin (Physiotherapeuten, Osteopathen, Hausärzte, Chiropraktoren, Psychotherapeuten, etc.). Diese Berufsgruppen hat der Bundesrat die Berufsausübung aufgrund von Art. 10a Abs. 2 der COVID19-Verordnung 2 (ausser in Notfällen) faktisch verboten. Im Gegensatz zu Selbständigen wie Coiffeuren oder Betreibern von Restaurants, deren Lokale formell geschlossen wurden, sind sie jedoch von einer Entschädigungslösung ausgeschlossen. Der Verband ersucht den Bundesrat dringlich, die COVID19-Verordnung Erwerbsausfallentschädigung möglichst rasch auf diese Personen auszuweiten.

 

Zudem ersucht der Verband den Bundesrat, die Maximalsätze der COVID-Erwerbsausfallentschädigung gemäss Art. 5 Abs. 3 COVID19-Verordnung 2 im Betrag von heute CHF 196.- pro Tag im Maximum zumindest in denjenigen Fällen zu erhöhen, in denen selbst die Fixkosten vom Selbständigerwerbenden (z.B. Miete) höher als dieser Betrag sind. Immerhin möchte der Verband dem Bundesrat dafür danken, dass er durch seinen heutigen Entscheid sinnvolle Online- und Telefonbehandlungen (in etwa von Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten) entschädigungsberechtigt sein sollen.

 

Kontaktpersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor

 

Die Medienmitteilung finden Sie hier!

 

 

Medienmitteilung vom 31.03.2020

Offener Brief des Verbandes freier Berufe (SVFB) an den Bundesrat

 

Hilferuf Corona: Die Selbständigerwerbenden dürfen nicht zwischen die Maschen fallen!

 

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), die Dachorganisation von 90‘000 Freiberuflern, fordert den Bundesrat auf,

 

  1. alle Selbständigen der Covid-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) zu unterstellen, also nicht nur diejenigen, deren Laden formell geschlossen wurde, sondern auch diejenigen vor allem Gesundheitsberufe, deren Berufstätigkeit auf Notfälle reduziert und damit teilweise um 95 Prozent reduziert wurde, insbesondere Physiotherapeuten, Ärztinnen, Zahnärzte, Osteopathen, Psychologinnen, Psychotherapeuten, Chiropraktoren, Logopädinnen, etc.
  2. die Maximalsätze der Covid-Erwerbsausfallentschädigung zu verdoppeln, da die bisherigen 196 Franken pro Tag die Fixkosten eines Kleinbetriebes bei weitem nicht decken und oft der Konkurs droht.
  3. einen Shutdown von Baubewilligungs-, Ausschreibungs- und Gerichtsbehörden zu verhindern, da sonst weiteren Zehntausenden von Architektinnen, Ingenieuren, Anwälten etc. völlig unnötigerweise die Umsätze wegbrechen.
  4. den Schweizerischen Verband freier Berufe in den Erlass von Notverordnungen einzubeziehen

 

Originalschreiben an Herrn BR Guy Parmelin auf Deutsch und Französisch finden Sie hier!

 

Kontaktpersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 19.03.2020

Konkrete Maßnahmen für Selbständigerwerbende

Die Ausbreitung des Coronavirus hat bereits sofortige und dramatische Folgewirkungen für die rund 330‘000 Selbständigerwerbenden und Einzelunternehmer/innen, die in der Schweiz tätig sind. Leider können diese Unternehmer keine Kurzarbeit verlangen und keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Weil sie weder typische Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind, gehen sie aber oft vergessen.

Für die Selbständigerwerbende fordert der Schweizerische Verband freier Berufe, Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 90‘000 Mitgliedern, schnelle Unterstützung, um Zahlungsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.  In Frage kommen folgende Maßnahmen:

 

1)      Anspruch auf Überbrückungsleistung aus einem Krisenfonds aus Bundesmitteln, wenn Corona bedingt ein Liquiditätsengpass entsteht.

2)      Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für Inhaber eines KMU („Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung“)

3)      Anspruch auf eine befristete, periodische Überbrückungsleistung aus der Erwerbsersatzordnung EO basierend auf dem bisherigen Einkommen z.B. gemäß Steuererklärung, allenfalls mit Vorschussmöglichkeit bei Dringlichkeit wie bei der Kurzarbeitsentschädigung.

4)      Rechtsstillstand und Verzicht auf Verzugszinsen für Steuerforderungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, insbes. Mehrwertsteuer und direkte Steuern.

5)      Verhinderung eines Corona bedingten Entscheidstopps öffentlicher Behörden, Insbesondere von Ausschreibungsbehörden und Baukommissionen, der zu hohen zusätzlichen Umsatzausfällen wegen Nichtrealisierung von entscheidreifen Projekten führen würde.

Auskunft:

Pirmin Bischof, Präsident des SVFB, Ständerat +41 79 656 54 20

Marco Taddei, Generalsekretär des SVFB +41 79 776 80 67

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASP), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSPB), die Zahnärztegesellschaft SSO und die Fédération des Entreprises Romandes Genève (FER-GE) sowie die Conférence des Présidents romands von PhysioSuisse (Verband Physiotherapie),  SwissEngineering UTS,  Association romande des logopédistes diplômés ARLD (Verband Logopäden) und die Schweizerische Vereinigung der Fachleute für med. tech. Radiologie (SVMTRA).

 

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 18.03.2020

 

Der SVFB verlangt sofortige Maßnahmen für Freiberufler

 

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 90‘000 Mitgliedern, unterstützt die gravierenden Maßnahmen, zu denen der Bundesrat in der grössten Herausforderung seit Jahrzehnten gezwungen ist. Es ist jetzt aber auch essenziell, dass die Landesregierung sich um die Freiberufler kümmert, die in erster Linie vom Coronavirus betroffen sind.

Vor einigen Tagen kündigte die Regierung ein Maßnahmenpaket zugunsten der Wirtschaft an. Dieser Aktionsplan ignoriert die Interessen der liberalen Berufe, die oft selbstständigerwerbend sind. Diese Lücke muss schnell geschlossen werden, da in der Schweiz rund 10 Prozent der Arbeitstätigen einen freien Beruf ausüben. Sie generieren eine hohe Wertschöpfung und tragen erheblich zum Wohlstand unseres Landes bei.

Die Ausbreitung des Coronavirus hat bereits katastrophale Auswirkungen - Erwerbsausfälle, Betriebsschliessungen - auf die liberalen Berufe. Der SVFB fordert deshalb die Regierung auf, ihren Aktionsplan durch Maßnahmen zu ergänzen, die speziell für die liberalen Berufe bestimmt sind.

 

Auskunft:

Pirmin Bischof, Präsident des SVFB, Ständerat +41 79 656 54 20

Marco Taddei, Generalsekretär des SVFB +41 79 776 80 67

 

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASP), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSPB), die Zahnärztegesellschaft SSO und die Fédération des Entreprises Romandes Genève (FER-GE) sowie die Conférence des Présidents romands von PhysioSuisse (Verband Physiotherapie),  SwissEngineering UTS,  Association romande des logopédistes diplômés ARLD (Verband Logopäden) und die Schweizerische Vereinigung der Fachleute für med. tech. Radiologie (SVMTRA).

 

 

 

 

 

 

Freie Berufe kämpfen für die digitale Privatsphäre ihrer Kunden

Bundesrat Guy Parmelin lobt die Branche für ihren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit

 

Was bedeutet die Digitalisierung für die Organisation von Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Architekturbüros? Am 4. Tag der freien Berufe in Bern stellte der gleichnamige Interessensverband eine wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen der Digitalisierung vor. Quintessenz der Studie: Im Bereich der freien Berufe werden immer mehr Jobs geschaffen. Gleichzeitig wird der Datenschutz immer wichtiger. Der Verband fordert daher, dass die Interessen der freien Berufe in die laufende Revision des Datenschutzgesetzes einbezogen werden.

 

Bern, 10. Mai 2019 - Die Bedeutung der freien Berufe in der Schweizer Wirtschaft wird weiter zunehmen. Zu diesem Schluss kommt die Studie von Polynomics. Die Befragten rechnen damit, dass die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in ihren Branchen weitergehen wird. Schon heute arbeiten in der Schweiz im Bereich der freien Berufe rund 85’000 Personen. Das bedeutet einen Anteil von mehr als 13 Prozent der Schweizer Wirtschaft. In diesem Zusammenhang erinnert Pirmin Bischof, Präsident des Schweizerischen Verbands freier Berufe (SVFB) daran, dass die Studie aber auch klar gezeigt habe, dass man bei den freien Berufen mit einem Fachkräftemangel rechne und dass adäquate Aus- und Weiterbildungsangebote fehlten. Für Pirmin Bischof ist denn auch klar: «Der SVFB muss künftig in der Begleitgruppe des Bundes in Sachen Fachkräftemangel als Sozialpartner vertreten sein.»

 

In seiner Rede attestiert Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, denn auch, wie wichtig die freien Berufe für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz seien. «Das in den freien Berufen angesammelte Know-how sorgt für leistungsfähige Vermögensverwaltung, für präzise Beratung in Rechtsfragen und für ein Gesundheitssystem, um das wir weltweit beneidet werden. Das ist Gold wert für den Standort», so Bundesrat Guy Parmelin.

 

Berufsgeheimnis gerät unter Druck

Sorgen macht der Branche das Berufsgeheimnis, mit dem sie die Privatsphäre ihrer Kunden schützen. Dieses ist für Vermögensverwalter, Notare, Anwälte oder Mediziner und Psychotherapeuten vom Gesetzgeber ausdrücklich garantiert. Der Berner Notar Franz Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Notarenverbands, erklärt aber, dass das Berufsgeheiminis wegen des Datenschutzes unter Druck stehe. Gabriela Rüttimann, Präsidentin der Assoziation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, weist darauf hin, dass man viele Fragen zum Datenschutz habe, das geltende Datenschutzgesetz jedoch keine Antworten darauf liefere. «Wir brauchen daher rasch ein modernes Datenschutzgesetz», so Rüttimann. Auch für Stefan Cadosch, Präsident der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung sia, ist klar: Erst wenn alle Antworten in Sachen Datensicherheit auf dem Tisch liegen, könne man neue Technologie zum Standard für den Datenaustausch und die Zusammenarbeit erheben.

 

Auch die anschliessende Diskussion zwischen den Nationalratsmitgliedern Angelo Barrile (SP), Philippe Bauer (FDP), Ruth Humbel (CVP) und Claudio Zanetti (SVP) zeigt, dass sich die Politik über die Parteigrenzen hinweg einig ist, dass die Schweiz ein modernes Datenschutzgesetz braucht.

 

KMU-Tauglichkeit im Datenschutz gefordert

Zum Schluss der gut besuchten Tagung fasst der SVFB-Präsident Pirmin Bischof die Forderungen des Interessenverbands noch einmal zusammen: «Der Datenschutz darf das Klienten-, Patienten- und Kunden-Geheimnis nicht löchern. Darauf muss die laufende Revision der Gesetzgebung Rücksicht nehmen». Und: Der Datenschutz bedinge gemäss heutigem Gesetz schon einen hohen bürokratischen Aufwand. Die Revision müsse daher zwingend auf die Bedürfnisse der KMU Rücksicht nehmen. Der SVFB will derweilen innerhalb seiner Gremien den Erfahrungsaustausch und best practice fördern, wenn es um den richtigen Umgang mit Plattformen und Providern sowie die vertragliche Absicherung der nötigen Pflichten in Sachen Geheimhaltung geht.

 

Auskunft:

Pirmin Bischof, Präsident des SVFB, Ständerat +41 79 656 54 20

Marco Taddei, Generalsekretär des SVFB +41 79 776 80 67

 

 

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASP), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSPB) und die Zahnärztegesellschaft, sowie die Conférence des Présidents romands von PhysioSuisse (Verband Physiotherapie), die Fédération des Entreprises Romandes Genève, SwissEngineering UTS und die Association romande des logopédistes diplômés.

 

 

 

 

28. April 2017

Bessere Rahmenbedingungen für die Freien Berufe!

In der Schweiz üben rund 10 Prozent der Arbeitstätigen einen freien Beruf aus. Die freiberuflich Tätigen generieren eine hohe Wertschöpfung und tragen erheblich zum Wohlstand unseres Landes bei.

Der Schweizerische Verband freier Berufe, Dachverband von 16 Standesorganisationen mit insgesamt 90‘000 Mitgliedern, sieht es als seine Hauptaufgabe an, die fundamentalen Werte der freien Berufe – Verantwortung, Unabhängigkeit, Qualifikation und persönlicher Charakter der erbrachten Dienstleistungen – zu wahren und zu fördern.

In den letzten Jahren haben aber die Zunahme der staatlichen Regulierungen und die Öffnung der Grenzen die Ausübung zahlreicher freier Berufe grundlegend verändert. Es wächst die Gefahr, dass die Berufasqualifikationen sich gefährlich nach unten nivellieren und in der Folge die Dienstleistungsqualität abnimmt.

                                                                                       

Deshalb erhebt der SVFB vier Forderungen zur Abwehr dieser Gefahren:

  • Administrative Entlastung. Die freien Berufe sind am stärksten von den administrativen Auflagen und der Überregulierung betroffen. Eine FMH-Studie von 2016 zeigt zum Beispiel auf, dass der Anteil der Arbeitszeit am Patienten laufend abnimmt, wo hingegen der administrative Aufwand für den behandelnden Arzt stetig steigt. Der SVFB verlangt von den Bundesbehörden, dass endlich konkrete Massnahmen für die Verminderung der bürokratischen Belastungen der Selbstständigerwerbenden ergriffen werden.

 

  • Garantierte Gleichbehandlung. Gemäss einem Bericht des Bundesrates kommen etwa 13% der Personen, die in der Schweiz einen freien Beruf ausüben, aus der EU.  Der SVFB steht weiterhin zum Abkommen über den freien Personenverkehr und ist für die Weiterführung des bilateralen Weges. Die Gleichbehandlung von freiberuflich tätigen Schweizerinnen und Schweizern und ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen muss aber gewährleistet sein. Der SVFB verlangt eine ungehinderte Ausübung der Dienstleistungen für die schweizerischen Freiberufler im ganzen EU-Raum, die Beseitigung bürokratischer Hürden in der EU, sowie die Anerkennung der schweizerischen Titel und Diplome.

 

  • Eine Fachkräfteinitiative auch für die freien Berufe. Die freien Beruf sind bisher unverständlicherweise nicht in die Fachkräfteinitiative des Bundes integriert. Dies, obwohl nach den Bundesstatistiken gerade bei den Freien Berufen die grössten Lücken an Fachkräften bestehen (Ärzte, Ingenieure, etc.)! Der SVFB verlangt, dass der Bundesrat bei der Umsetzung der Fachkräfteinitiative der SVFB als Interessenvertreter der freien Berufe miteinbezieht.

 

  • Festhalten am Berufsgeheimnis. Das Berufsgeheimnis ist an verschiedenen Fronten bedroht. Das persönliche Vertrauensverhältnis zu Mandanten, Klienten oder Patienten ist aber ein entscheidendes Charakteristikum der freien Berufe. Zur Wahrung dieses Vertrauensverhältnisses verlangt der SVFB den Schutz und die Beibehaltung des Berufsgeheimnisses.

 

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte:
Pirmin Bischof, Ständerat, SVFB-Präsident, Solothurn, Tel. 032 333 33 11

Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Lausanne, 021 613 36 85


15. Januar 2014

Freie Berufe: Verbesserung der Rahmenbedingungen

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 90‘000 Mitgliedern, begrüsst die kürzlich erfolgte Veröffentlichung des bundesstaatlichen Berichts über die freien Berufe in der Schweiz. Dieser Bericht ist eine Antwort auf das im September 2011 von Nationalrat Ignazio Cassis, ehemaliger Vizepräsident des SVFB, eingereichte Postu-lat, welches bezüglich der freien Berufe in unserem Land ein Informationsdefizit reklamierte.

Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass 9,3 Prozent aller in der Schweiz arbeitstätigen Personen einen freien Beruf ausüben. Das bedeutet, dass diese soziale Gruppierung im Hinblick auf die nationale Wirtschaft eine Vorreiterrolle spielt. Zugleich ist die Dachorganisation der freien Berufe SVFB ein bevorzugter Ansprechpartner von Behörden und eidgenössischen Parlamentariern.

Der SVFB schliesst sich den vom Bundesrat gemachten Vorschlägen an, mit denen vorteilhaftere Rahmenbedingungen für die Ausübung eines freien Berufes geschaffen werden sollen. Der Verband bedauert jedoch, dass der von den eidgenössischen Behörden geführte Kampf gegen die administrativen Belastungen sich oft nur auf Absichtserklärungen beschränkt, aber nicht in Taten umgesetzt wird. Der SVFB, sieht bei der Ausgestaltung einer Regierungspolitik, welche die freien Berufe fördert, sechs Schwerpunkte:

  • Vertiefung der Ausbildung. Personen, die einen freien Beruf ausüben, verfügen über eine höhere berufliche Qualifikation, die durch Weiterbildung ständig verbessert und aktualisiert wird. Der SVFB verlangt, dass die Vertreter der freien Berufe bei der Ausarbeitung der Bildungspolitik (eidgenössisch und kantonal) vorgängig beigezogen werden. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung muss den Interessen der freien Berufe besser Rechnung tragen.
     
  • Festhalten am Berufsgeheimnis. Zum grundlegenden Charakter der freien Berufe gehört die Vertrauensbeziehung, die zu Mandanten, Klienten oder Patienten aufgebaut wird; sie rechtfertigt die vom Gesetz verlangte berufliche Vertraulichkeit oder das berufliche Geheimnis. Zur Wahrung dieses Vertrauensverhältnisses verlangt der SVFB den Schutz und die Beibehaltung des Berufsgeheimnisses.
     
  • Garantierte Gleichbehandlung. Der SVFB ist für die Weiterführung des bilateralen Weges und steht zum Abkommen über den freien Personenverkehr. Die Gleichbehandlung setzt die gleichwertige Ausbildung und fachliche Qualifikation voraus. Um die Gleichbehandlung von freiberuflich tätigen Schweizerinnen und Schweizern und ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten, verlangt der SVFB eine ungehinderte Ausübung der Dienstleistungen für die schweizerischen Freiberufler im ganzen EU-Raum sowie die Anerkennung ihrer Titel und Diplome.
     
  • Verlagerung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Staat muss seine Aktivitäten auf zentrale Aufgaben der Souveränität beschränken und darf den Privatsektor nicht konkurrenzieren. Der SVFB verlangt – dort wo möglich – die Verlagerung öffentlicher Dienstleistungen in Richtung freier Berufe.
     
  • Reduktion der Abgaben. Der SVFB unterstützt sämtliche Bestrebungen, um die Einführung und Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern. Er ist gegen den Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern, den Beitragssatz der Selbstständigen im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 von 7,8% auf 8,4% anzuheben.
     
  • Administrative Entlastung. Am 13. Dezember 2013 hat der Bundesrat einen Bericht zur Regulierungskosten veröffentlicht. Der SVFB verlangt von den Bundesbehörden, konkrete Massnahmen für die Verminderung der bürokratischen Belastungen der Selbstständigerwerbenden zu ergreifen. Dabei ist insbesondere eine Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Be-schaffungswesen ins Auge zu fassen.

 

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte:
Pirmin Bischof, Ständerat, SVFB-Präsident, Solothurn, Tel. 079 656 54 20
Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 079 776 80 67


23. November 2012

Freiberufler verlangen gleich lange Spiesse

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachverband von 16 Standesorganisationen mit insgesamt rund 85'000 Mitgliedern, ist besorgt. Eine neue Studie weist zahlreiche Diskrimi¬nierungen der Schweizer Freiberufler nach. Der SVFB fordert deshalb gleich lange Spiesse.

Der SVFB befürwortet den verfolgten bilateralen Weg mit der EU. In Rahmen des geschlossenen bilateralen Abkommens mit der EU verlangt der SVFB die Sicherstellung der Dienstleistungen für Schweizer Freiberufler im EU-Raum sowie die Gleichbehandlung der Schweizer Freiberufler und ihrer europäischen Kollegen.

Um den Stand der Realisierung dieser Ziele zu überprüfen, hat der SVFB Professorin Christine Kaddous, Direktorin des Centre d’études juridiques européennes an der Universität Genf, das Mandat erteilt, eine Studie über die Auswirkungen der EU-Richtlinie „2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ zu verfassen. Die Resultate sind beunruhigend. Die Studie weist die Existenz zahlreicher Diskriminierungen der Schweizer Freiberufler nach. Der SVFB fordert deshalb gleich lange Spiesse.

Obschon die Schweiz die Richtlinie 2006/123 nicht übernommen hat, zeigt die Studie von Professorin Kaddous, dass gewisse schweizerische freie Berufe davon betroffen sind: Architekturberufe, Rechnungsprüfer, Ingenieure, Ingenieur-Geometer, Veterinäre und nicht amtlich bestellte Notare. Für einige Berufe gelten partielle Ausnahmen – Rechtsanwälte – oder Sonderregelungen wie bei Berufen im medizinischen Bereich: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Chiropraktiker, Psychologen/Psychotherapeuten und Logopäden.

Die meisten freien Berufe werden gegenüber den freien Berufen der EU gerade im Bereich freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer ungleich behandelt. Solche Divergenzen sind juristische Unsicherheitsfaktoren. Sie bereiten im Dienstleistungssektor zahlreiche Schwierigkeiten bei der Festlegung bezüglich der Anwendung der Regelung – je nach Funktion der Dienstleistungsaktivität, der Art der Dienstleistung und des betreffenden Handelsstroms.

Nebst dieser Rechtsunsicherheit beleuchtet die Studie die Risiken einer Anwendung unter-schiedlicher juristischer Ordnungen für ein und denselben Beruf auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz. Solche Behandlungsunterschiede können zu einer Diskriminierung unter den Marktteilnehmern führen: einerseits in Bezug auf den Marktzugang und die Ausübung des Berufes und andererseits in Bezug auf den Schutz des potenziellen Dienstleistungsempfängers.

Die Studie weist auf ein weiteres Problem hin: die Auswirkungen der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen durch die EU-Staaten für die SVFB-Mitglieder. Die EU-Institutionen sind daran, diese Richtlinie anzupassen. Gleichzeitig ist der Zeitpunkt für die Übernahme der Richtlinie durch die Schweiz noch nicht definitiv festgelegt worden. Diese Unsicherheit löst bei den direkt von der Richtlinie betroffenen freien Berufen zahlreiche Ängste und Fragen aus.

Der SVFB fordert deshalb den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die einen freien Beruf ausüben, gegenüber ihren Berufskolleginnen und -kollegen aus dem EU-Raum nicht benachteiligt sind. Dies ist umso notwendiger, als die Freiberufler aus der EU in der Schweiz kaum auf Probleme stossen.

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte:
Pirmin Bischof, Ständerat, SVFB-Präsident, Solothurn, Tel. 032 333 33 11
Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 031 380 14 14


7. Februar 2012

Abstimmung vom 11. März 2012

Freiberufler gegen die Ferieninitiative

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachverband von 16 Standesorganisationen mit insgesamt rund 85'000 Mitgliedern, lehnt die Volksinitiative « 6 Wochen Ferien für alle » entschieden ab, über die das Schweizer Volk am 11. März 2012 abstimmen wird.

Aus der Sicht des SVFB ist Initiative für die meisten Grosszahl der Beschäftigten unnötig, schränkt das Sozialpartnerschaft ein und gefährdet mit ihren Kostenfolgen Arbeitsplätze in der Schweiz. Bei einer zusätzlichen Ferienwoche beträgt der Anstieg der Arbeitskosten für die betroffene Unternehmung über 2%. Darüber hinaus drohen den Unternehmen noch Kosten für Stellvertretung und Wertschöpfungsausfälle. Besonders betroffen wären viele Mitglieder des SVFB.

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte
Pirmin Bischof, Ständerat, SVFB-Präsident, Solothurn, Tel 032/333 33 11
Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 031/380 14 22


6. September 2010

Abstimmung vom 26. September 2010

Freiberufler befürworten die ALV-Revision

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachverband von 15 Standesorganisationen mit insgesamt rund 85'000 Mitgliedern, befürwortet die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV), über die das Schweizer Volk am 26. September 2010 abstimmen wird.

Aus der Sicht des SVFB ist eine Revision der ALV unumgänglich, da die Arbeitslosenkasse über 7 Milliarden Schulden hat. Die vorgeschlagene Revision sieht eine ausgewogene Mischung von höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben vor. Wird die Revision abgelehnt, erfolgt die Sanierung der ALV nur über höhere Lohnabzüge, was viele Mitglieder des SVFB belasten wird.

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte
Pirmin Bischof, Nationalrat, SVFB-Präsident, Solothurn, Tel 032/333 33 11
Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 031/380 14 14 Bern 


 18. März 2010

Neuer Präsident

Nationalrat Pirmin Bischof, Rechtsanwalt und Notar, ist der neue Präsident des Schweizerischen Verbands Freier Berufe (SVFB). Er tritt die Nachfolge von Ständerat Urs Schwaller an.

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), die Dachorganisation von 15 Mitgliedorganisationen mit insgesamt rund 85'000 Mitgliedern, hat kürzlich in Bern seine Generalversammlung abgehalten.

An diesem Anlass haben die Delegierten des Verbandes Nationalrat Pirmin Bischof, Rechtsanwalt und Notar, zum neuen Präsidenten gewählt. Er tritt die Nachfolge von Ständerat Urs Schwaller an, der die Interessen des SVFB seit 2005 auf aktive und effiziente Weise vertreten hat.

Der neue Präsident zeigte sich erfreut über die vor kurzem veröffentlichte Festschrift "20 Jahr SVFB", mit welcher ein Informationsdefizit bezüglich der freien Berufe in unserem Land wettgemacht wird. Pirmin Bischof will die politischen Anliegen des SVFB noch stärker geltend machen und dessen Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit steigern.

Ziel des neuen Präsident ist, die Fundamente der freien Berufe erfolgreich zu wahren und zu fördern, die da sind: Eigenverantwortung, Unabhängigkeit, Qualifikation, Qualität, Sicherheit und persönlicher Charakter der erbrachten Leistungen.

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte:
Pirmin Bischof, Nationalrat, Präsident SVFB, Solothurn, Tel. 079 656 54 20
Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 031 380 14 14


23. Februar 2010

20 Jahre SVFB: Freie Berufe vor neuen Herausforderungen

Drohende Nivellierung nach unten bei den Qualifikationen, sinkende Qualität und Sicherheit bei den Leistungen: Die Freien Berufe geraten zunehmend unter Druck. Im Jahr seines 20-jährigen Bestehens sorgt sich der Schweizerische Verband Freier Berufe (SVFB) um die Zukunft seiner Mitglieder. Eine Festschrift beleuchtet laufende Veränderungen und kommende Herausforderungen.

Aus Anlass seines 20jährigen Bestehens hat der SVFB – eine Dachorganisation von 15 Berufsverbänden mit insgesamt rund 85'000 Mitgliedern – eine Festschrift* publiziert. Die Publikation zeigt die Veränderungen bei der Ausübung der freien Berufe seit 1990 auf sowie die Herausforderungen, welche die Vertreter der freien Berufe in Zukunft erwarten.

In den letzten Jahren haben sich die für die Ausübung zahlreicher freier Berufe massgebenden Rahmenbedingungen nachhaltig geändert: staatliche Regulierungen, die zunehmende Ökonomisierung der Gesellschaft und die Öffnung der Grenzen haben für manche SVFB-Mitglieder zu beunruhigenden Veränderungen geführt. So besteht bei den erforderlichen Qualifikationen in diesen Berufen ein zunehmendes Risiko einer Nivellierung nach unten. Dies führt zu einer sinkenden Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen – und damit zu einem schleichenden Reputationsverlust der Freien Berufe in der öffentlichen Wahrnehmung. Angesichts dieser Herausforderungen fordert der SVFB, dass die Fundamente der freien Berufe vermehrt gestärkt und gefördert werden. Dazu gehören Eigenverantwortung, Unabhängigkeit, Qualifikation, Qualität, Sicherheit und persönlicher Charakter der erbrachten Leistungen.

An einer Medienkonferenz in Bern haben heute Vertreter der SVFB-Mitgliedverbände die wichtigsten Merkmale dieser beschriebenen Entwicklung anhand von Zahlen und Beispielen belegt.

Feminisierung bei hoher Ärztedichte
Jacques de Haller, Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) zeigte auf, dass in den 20 Jahren seit der Gründung des SVFB vor allem eine Veränderungen im Bereich der Ärztedemografie stattgefunden hat. So ist eine Erhöhung von 3,1 auf 3,9 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohner festzustellen, was im internationalen Vergleich einer sehr hohen Dichte entspricht. Die zunehmende Ärztedichte geht einher mit einer Zunahme der Teilzeitarbeit sowie einer deutlichen Feminisierung des Arztberufs.

Anwälte: Trend zum Kollektiv
Gemäss Brenno Brunoni, Präsident des Schweizerischen Anwaltverbandes (SAV), geht im Anwaltswesen der Trend vom Einzelanwalt hin zu kollektiven Organisationsformen und auch weg vom Generalisten, der alles kann und alles macht, hin zum spezialisierten Anwalt. Der SAV zählt derzeit über 300 speziell ausgebildete Fachanwältinnen und Fachanwälte, verteilt auf fünf Fachgebiete.
 
Chiropraktoren: Qualitätssicherung bedroht
Christian Chervet, Vize-Präsident von ChiroSuisse, stellt fest, dass der Chiropraktor der neben dem Arzt der einzige Primärkontakt im Gesundheitswesen sei. Diese Sonderstellung im Schweizer Gesundheitswesen verdankt der Chiropraktor seiner europaweit einzigartig hohen universitären Aus-, Weiter- und Fortbildung. Bedauerlicherweise drohe nun aber die Qualitätssicherung zu einer wirkungsarmen Pro-Forma-Sache zu verkommen: Chiropraktoren aus der gesamten EU dürften in Zukunft ohne eingehende Prüfung ihrer ausländischen Diplome in der Schweiz praktizieren. Absolventen von nicht-anerkannten, privaten Aussbildungsstätten für Chiropraktik könnten in der Schweiz trotz unzureichender Ausbildung eine Berufsausübungsbewilligung erhalten – zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.
 
Apotheker: Trend zur Kette
Didier Ray
, Mitglied der Geschäftsleitung pharmaSuisse, stellte fest, dass die Apotheker aufgrund der Sparbemühungen der Politik und der wachsenden Konkurrenz nach Wegen suchen müssten, ihre Kosten zu optimieren und neue Dienstleistungen zugunsten der Patienten zu offerieren. Dabei hätten sich in den letzten Jahren zwei neue Strategien herauskristallisiert: einerseits jene der finanzstarken Kettenapotheken und andererseits ein Zusammenschluss von unabhängigen Apotheken zu Gruppierungen, welche Dienstleistungen wie Schulung und Marketing zentralisieren. Diese zwei Geschäftsformen praktizierten heute bereits zwei Drittel aller Apotheken. Bei einem „Fremdbesitz“ der Apotheke (der Apotheker ist nicht Eigentümer der Apotheke) und besonders in grösseren Ketten gerate damit die Unabhängigkeit der Apotheken in Gefahr.

Psychologen: Fehlende Transparenz für Patienten
Laut Daniel Habegger, Politischer Sekretär der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), gibt es in der Schweiz bisher keine hohen und zugleich verbindlichen Qualitäts standards für den Beruf des Psychologen/der Psychologin. Die schweizweit fehlende Markttrans-parenz hat zur Folge, dass Klienten/innen sich heute in keiner Weise darauf verlassen können, dass Personen mit der Berufsbezeichnung «Psychologe/Psychologin» auch tatsächlich über einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie verfügen. So seien allein auf schweizerischen Internetseiten und in Inseraten Hunderte von Anbietern zu finden, die unter der Bezeichnung «Psychologe/Psychologin» eine Vielzahl von «Beratungen», «Therapien» und «Krankheitsbehandlungen» anbieten, ohne über einen Hochschulabschluss in Psychologie zu verfügen – häufig unter Nichtbeachtung der kantonalen Gesundheitsgesetze.

Architekten: Qualifikationsanerkennung notwendig
Pierre-Henri Schmutz
, Direktionsmitglied des Ingenieur- und Architektenverbandes SIA, erinnerte daran, dass laut Bundesamt für Statistik von den 45 000 Personen, die sich als Architekten und Ingenieure bezeichnen, nur etwa 25 000 eine entsprechende Ausbildung mit Diplomen auf Hochschulniveau haben. Angesichts dieser Situation hätten alle SIA-Branchenorganisationen die vom Register der Fachleute in den Bereichen Ingenieurwesen, Architektur und Umwelt (REG) vorgenommenen Anpassungen unterstützt. Einerseits sollten sich so die Konsumenten mittels eines öffentlich zugänglichen Registers über die Qualifikationen der REG-Mitglieder informieren können; andererseits biete das REG Unterstützung beim Zugang zu den Märkten von Drittländern. Im Jahr 2009 haben über 1000 Architekten und Ingenieure um Eintrag in das REG nachgesucht – 6- bis 7-mal so viele wie üblicherweise.
 
Treuhänder: Generalisten mit Spezialwissen
Gemäss Karl J. Heim, Geschäftsführer TREUHANDISUISSE, geht die Entwicklung im Treuhandwesen in Richtung einer klaren Trennung von Allgemeinpraktikern – Typ „Väterlicher Freund des Unternehmers“ – und Spezialisten mit klaren Schwerpunkten. Verstand man bis anhin unter der Bezeichnung Treuhänder eine Person, welche im Auftragsverhältnis die Buchhaltung führt, Jahresabschlüsse erstellt und die Steuererklärung ausfüllt, seien Treuhänder heute Generalisten mit Spezialwissen, welche sich aufgrund des raschen ständigen Wandels in ihrem Fachgebiet fortlaufend weiterbilden müssten.

*Die Festschrift 20 Jahre SVFB steht im Internet zum Herunterladen zur Verfügung: www.freieberufe.ch

SCHWEIZERISCHER VERBAND FREIER BERUFE

Für weitere Auskünfte:
• Dr. Urs Schwaller, Ständerat, SVFB-Präsident, Fribourg Tel. 026 322 09 81
• Marco Taddei, SVFB-Generalsekretär, Bern, Tel. 031 380 14 22