MEDIENMITTEILUNG vom 2.11.2023

Freie Berufe verlangen weniger Bürokratie

Die Ergebnisse der neuen BASS-Studie sind brisant: Über die Hälfte der Erwerbstätigen in den freien Berufen wie Ärzte, Architekten, Physiotherapeuten, Notare, Ingenieure und Vermögensverwalter leiden unter administrativen Aufgaben, die der Staat ihnen aufgedrückt. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS hat im Auftrag des Schweizerischen Verbandes der freien Berufe (SVFB) bei fast 100 Firmen diese Belastung in den freien Berufen quantifiziert: Betroffene wenden heute schon bis zu einem ganzen Tag pro Arbeitswoche nur für solche Tätigkeiten auf. Jetzt fordert der Verband einen Bürokratieabbau.

 

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Italienisch / Italiano

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MEDIENMITTEILUNG vom 16.11.2021

 

Alle Unterlagen dürfen für die redaktionelle Nutzung frei verwendet werden.

Jede dritte hochqualifizierte Frau möchte mehr arbeiten

Die Ergebnisse der neuen Sotomo-Studie sind brisant: Über die Hälfte der Erwerbstätigen in den freien Berufen wie Ärzte, Architekten, Physiotherapeuten, Notare, Ingenieure und Vermögensverwalter sind Frauen. Dennoch arbeiten hochqualifizierte Frauen deutlich weniger als Männer. Das Forschungsinstitut Sotomo hat im Auftrag des Schweizerischen Verbandes der Freien Berufe (SVFB) bei fast 6000 Frauen und Männern der freien Berufe nachgefragt, ob es am Geld liegt. Der Befund: Frauen fehlt es nach der Familiengründung an Unterstützung – von ihren Partnern, von den Unternehmen, aber auch vom Staat.

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 16.04.2020

 

Endlich eine Corona-Entschädigung und Aufhebung des Berufsverbotes!

Selbständige sind erleichtert, Fragen bleiben

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) ist erleichtert über zwei wichtige Entscheide des Bundesrates. Einerseits sind endlich auch Selbständigerwerbende berechtigt, eine Erwerbsausfallentschädigung gemäss EO zu erhalten, wenn sie Corona-Einbussen erlitten haben. Damit wird die bisherige krasse Diskriminierung der Selbständigerwerbenden, die über keine Aktiengesellschaft oder GmbH verfügen, beseitigt. Ebenso wichtig ist, dass der Bundesrat heute beschlossen hat, das eigentliche Berufsverbot für eine ganze Reihe von Gesundheitsberufen aufzuheben. So dürfen Physiotherapeuten, Ärztinnen, Chiropraktoren, Zahn- und Tierärztinnen, Osteopathen, Psychologinnen, usw. ab dem 27. April 2020 wieder ihre normale Berufstätigkeit ausüben. Sie sind nicht mehr auf eigentliche Notfälle beschränkt. Für viele Gesundheitsberufe war diese Einschränkung existenzbedrohend, da zum Teil bis zu 90% der Umsätze weggebrochen sind, obwohl die Nachfrage seitens Patientinnen und Patienten da gewesen wäre. Unklar ist momentan noch, wie weit die untere Einkommenslimite von CHF 10‘000.- und die obere von CHF 90‘000.- Härtefälle kreieren wird. Der Verband ist daran, dies abzuklären und allfällige Korrekturen vorzuschlagen. Insgesamt ist der Verband erleichtert über die Entscheide des Bundesrates und dankt diesem dafür, dass es nun doch noch gelungen ist, tausende von Existenzbedrohungen abzuwenden.

 

Auskunftspersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor (079 776 80 67)

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 08.04.2020

 

Verband enttäuscht über Nichtentscheid des Bundesrates

Entschädigung für zehntausende Selbständige ist dringlich!

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) fordert dringlich, dass nun endlich die „echten“ Selbständigerwerbenden, die keine AG oder GmbH haben, nicht weiter diskriminiert werden. Ebenso sind alle Gesundheitsberufe, die der Bundesrat mit einem eigentlichen Berufsverbot belegt hat, gleichberechtigt in die COVID-Ersatzentschädigung einzubeziehen. Zudem sind die Maximalsätze der COVID-Erwerbsausfallentschädigung zu erhöhen, um drohende Konkurse zu vermeiden.

Der Schweizerische Verband der freien Berufe (SVFB) begrüsst es, dass der Bundesrat in einem ersten Schritt den Corona-Erwerbsersatz rasch und unbürokratisch auf Teile der Selbständigerwerbenden ausgedehnt hat. Der Verband ist aber sehr enttäuscht, dass der Bundesrat nach wie vor die „echten“ Selbständigerwerbenden ausklammert. Mit dem heutigen Stand der COVID-Verordnungen sind nämlich normale Selbständigerwerbende gegenüber denjenigen Berufstätigen, die die genau gleiche Tätigkeit über eine eigene AG oder GmbH erbringen, stark benachteiligt. Sie haben kein Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung, erhalten keine Entschädigung für mitarbeitende Ehepartner und ihr Erwerbsersatz ist in der Höhe und Dauer eingeschränkt. Der Verband ersucht den Bundesrat dringlich, diese Ungleichbehandlung durch eine schnelle Massnahme zu beheben, um weitere Verschärfungen für diese Kleinstunternehmen und drohende Konkurse zu vermeiden. Für den Verband kommen beispielsweise eine Auszahlung von Pauschalen oder Krediten, die allenfalls nach einer Überprüfung erlassen werden könnten, in Frage. Der Verband ist erfreut darüber, dass sowohl die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK), als auch die Kommission für soziale Gerechtigkeit und Gesundheit (SGK) des Ständerates in ihren Entscheiden von gestern und vorgestern eine gleichlautende Forderung an den Bundesrat erhoben haben.

Eindrücklich weist der Verband zudem auf die Gruppe von direktbetroffenen Selbständigen aus dem Gesundheitssektor hin (Physiotherapeuten, Osteopathen, Hausärzte, Chiropraktoren, Psychotherapeuten, etc.). Diese Berufsgruppen hat der Bundesrat die Berufsausübung aufgrund von Art. 10a Abs. 2 der COVID19-Verordnung 2 (ausser in Notfällen) faktisch verboten. Im Gegensatz zu Selbständigen wie Coiffeuren oder Betreibern von Restaurants, deren Lokale formell geschlossen wurden, sind sie jedoch von einer Entschädigungslösung ausgeschlossen. Der Verband ersucht den Bundesrat dringlich, die COVID19-Verordnung Erwerbsausfallentschädigung möglichst rasch auf diese Personen auszuweiten.

Zudem ersucht der Verband den Bundesrat, die Maximalsätze der COVID-Erwerbsausfallentschädigung gemäss Art. 5 Abs. 3 COVID19-Verordnung 2 im Betrag von heute CHF 196.- pro Tag im Maximum zumindest in denjenigen Fällen zu erhöhen, in denen selbst die Fixkosten vom Selbständigerwerbenden (z.B. Miete) höher als dieser Betrag sind. Immerhin möchte der Verband dem Bundesrat dafür danken, dass er durch seinen heutigen Entscheid sinnvolle Online- und Telefonbehandlungen (in etwa von Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten) entschädigungsberechtigt sein sollen.

 

Kontaktpersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 31.03.2020

 

Offener Brief des Verbandes freier Berufe (SVFB) an den Bundesrat

 

Hilferuf Corona: Die Selbständigerwerbenden dürfen nicht zwischen die Maschen fallen!

 

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), die Dachorganisation von 90‘000 Freiberuflern, fordert den Bundesrat auf,

 

  1. alle Selbständigen der Covid-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) zu unterstellen, also nicht nur diejenigen, deren Laden formell geschlossen wurde, sondern auch diejenigen vor allem Gesundheitsberufe, deren Berufstätigkeit auf Notfälle reduziert und damit teilweise um 95 Prozent reduziert wurde, insbesondere Physiotherapeuten, Ärztinnen, Zahnärzte, Osteopathen, Psychologinnen, Psychotherapeuten, Chiropraktoren, Logopädinnen, etc.
  2. die Maximalsätze der Covid-Erwerbsausfallentschädigung zu verdoppeln, da die bisherigen 196 Franken pro Tag die Fixkosten eines Kleinbetriebes bei weitem nicht decken und oft der Konkurs droht.
  3. einen Shutdown von Baubewilligungs-, Ausschreibungs- und Gerichtsbehörden zu verhindern, da sonst weiteren Zehntausenden von Architektinnen, Ingenieuren, Anwälten etc. völlig unnötigerweise die Umsätze wegbrechen.
  4. den Schweizerischen Verband freier Berufe in den Erlass von Notverordnungen einzubeziehen

 

Das Originalschreiben an Herrn BR Guy Parmelin auf Deutsch und Französisch finden Sie hier!

 

Kontaktpersonen:

 

  • Dr. iur. Pirmin Bischof, Präsident, Ständerat (079 65 65 420)
  • Marco Taddei, Direktor

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 19.03.2020

Konkrete Maßnahmen für Selbständigerwerbende

Die Ausbreitung des Coronavirus hat bereits sofortige und dramatische Folgewirkungen für die rund 330‘000 Selbständigerwerbenden und Einzelunternehmer/innen, die in der Schweiz tätig sind. Leider können diese Unternehmer keine Kurzarbeit verlangen und keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Weil sie weder typische Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind, gehen sie aber oft vergessen.

Für die Selbständigerwerbende fordert der Schweizerische Verband freier Berufe, Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 90‘000 Mitgliedern, schnelle Unterstützung, um Zahlungsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.  In Frage kommen folgende Maßnahmen:

 

1)      Anspruch auf Überbrückungsleistung aus einem Krisenfonds aus Bundesmitteln, wenn Corona bedingt ein Liquiditätsengpass entsteht.

2)      Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für Inhaber eines KMU („Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung“)

3)      Anspruch auf eine befristete, periodische Überbrückungsleistung aus der Erwerbsersatzordnung EO basierend auf dem bisherigen Einkommen z.B. gemäß Steuererklärung, allenfalls mit Vorschussmöglichkeit bei Dringlichkeit wie bei der Kurzarbeitsentschädigung.

4)      Rechtsstillstand und Verzicht auf Verzugszinsen für Steuerforderungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, insbes. Mehrwertsteuer und direkte Steuern.

5)      Verhinderung eines Corona bedingten Entscheidstopps öffentlicher Behörden, Insbesondere von Ausschreibungsbehörden und Baukommissionen, der zu hohen zusätzlichen Umsatzausfällen wegen Nichtrealisierung von entscheidreifen Projekten führen würde.

Auskunft:

Pirmin Bischof, Präsident des SVFB, Ständerat +41 79 656 54 20

Marco Taddei, Generalsekretär des SVFB +41 79 776 80 67

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASP), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSPB), die Zahnärztegesellschaft SSO und die Fédération des Entreprises Romandes Genève (FER-GE) sowie die Conférence des Présidents romands von PhysioSuisse (Verband Physiotherapie),  SwissEngineering UTS,  Association romande des logopédistes diplômés ARLD (Verband Logopäden) und die Schweizerische Vereinigung der Fachleute für med. tech. Radiologie (SVMTRA).

 

 

 

MEDIENMITTEILUNG vom 18.03.2020

Der SVFB verlangt sofortige Maßnahmen für Freiberufler

 

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB), Dachorganisation von 16 Standesverbänden mit insgesamt rund 90‘000 Mitgliedern, unterstützt die gravierenden Maßnahmen, zu denen der Bundesrat in der grössten Herausforderung seit Jahrzehnten gezwungen ist. Es ist jetzt aber auch essenziell, dass die Landesregierung sich um die Freiberufler kümmert, die in erster Linie vom Coronavirus betroffen sind.

Vor einigen Tagen kündigte die Regierung ein Maßnahmenpaket zugunsten der Wirtschaft an. Dieser Aktionsplan ignoriert die Interessen der liberalen Berufe, die oft selbstständigerwerbend sind. Diese Lücke muss schnell geschlossen werden, da in der Schweiz rund 10 Prozent der Arbeitstätigen einen freien Beruf ausüben. Sie generieren eine hohe Wertschöpfung und tragen erheblich zum Wohlstand unseres Landes bei.

Die Ausbreitung des Coronavirus hat bereits katastrophale Auswirkungen - Erwerbsausfälle, Betriebsschliessungen - auf die liberalen Berufe. Der SVFB fordert deshalb die Regierung auf, ihren Aktionsplan durch Maßnahmen zu ergänzen, die speziell für die liberalen Berufe bestimmt sind.

 

Auskunft:

Pirmin Bischof, Präsident des SVFB, Ständerat +41 79 656 54 20

Marco Taddei, Generalsekretär des SVFB +41 79 776 80 67

 

Über den Schweizerischen Verband der freien Berufe (SVFB)

Der Schweizerische Verband freier Berufe (SVFB) vertritt als Spitzenverband die gesellschaftspolitisch bedeutsame Gruppe der Angehörigen der freien Berufe sowie deren Standesorganisationen auf nationaler Ebene in allen Bereichen, in welchen gleichgerichtete Interessen bestehen.

Im SVFB vertreten sind: Ärzte (FMH), Notare (SNV), Anwälte (SAV), Ingenieure und Architekten (SIA), Psychotherapeuten (ASP), Psychologen (FSP), Chiropraktiker (ChiroSuisse) und Osteopathen (SVO), Vermögensverwalter (VSV), die Privatbanken (VSPB), die Zahnärztegesellschaft SSO und die Fédération des Entreprises Romandes Genève (FER-GE) sowie die Conférence des Présidents romands von PhysioSuisse (Verband Physiotherapie),  SwissEngineering UTS,  Association romande des logopédistes diplômés ARLD (Verband Logopäden) und die Schweizerische Vereinigung der Fachleute für med. tech. Radiologie (SVMTRA).

 

 

 

 

4. Tag der freien Berufe

Der 4. Tag der freien Berufe findet statt am:

Freitag, 10. Mai 2019 im Bellevue Palace in Bern

Gastreferent ist Herr Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

das Programm finden Sie hier

 

Generalversammlung des Schweizerischen Verbands freier Berufe SVFB 

Die Generalversammlung des Schweizerischen Verbands freier Berufe findet statt am:


Freitag, 6. September 2019 im Hotel Bellevue Palace, Bern